Grundsätzlich können diese Leistungen nur nach Verordnung und Anweisung eines Arztes erbracht werden.
Dazu füllt der behandelnde Arzt einen Verordnungsschein aus. Dieser wird durch uns, bei der jeweiligen Krankenkasse, zur Genehmigung eingereicht. Erfolgt eine Genehmigung, werden die Kosten der Behandlung von der Krankenkasse übernommen.
LEISTUNG | ERLÄUTERUNG |
Injektionen |  |
Wundverbände | |
Kompressionsverbände | - zur Förderung des Rückflusses des Blutes in den Beinen
- z.B. nach Pütter
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Medikamentengabe |  - Verabreichen von Augentropfen
- Stellen von Medikamenten - 1x wöchentlich -
- Verabreichen von Medikamenten - täglich -
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Messungen | - Blutdruck messen
- Blutzucker messen
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Katheter |  - Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters (Harnableitung durch die Bauchdecke)
- Legen und Wechseln eines transurethralen Blasenkatheters (Harnableitung über die Harnröhre), als:
- Einmalkatheter oder
- Dauerkatheter
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Stomabehandlung | - Versorgung von Urostoma (künstlicher Blasenausgang)
- Versorgung von Anus praeter (künstlicher Darmausgang)
- Versorgung von Tracheostoma (künstlicher Atemweg)
- Versorgung von Gastrostoma (künstlicher Nahrungsweg)
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Grundpflege / Hauswirtschaft |  - zur Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes
- z.B. Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Einkauf, Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen
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Anleitung | - Patient oder Angehörige werden darin geschult, bestimmte Leistungen der Behandlungspflege selbständig durchzuführen
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parenterale Ernährung | - Gabe von spezieller Flüssignahrung über ein Portsystem oder über einen Zentralenvenenkatheter (ZVK) mittels einer Infusionspumpe (meistens über Nacht, aber auch am Tage möglich)
- Infusionstherapie über Port, ZVK oder Flexüle mittels Schwerkraft
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Diese Leistungen stellen nur einen Auszug aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen dar. Für weitere Informationen rufen Sie uns an oder kontaktieren uns via E-Mail.
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