Grundpflege (SGB XI)

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Leistungen, welche Sie im Rahmen der Grundpflege in Anspruch nehmen können.

Um diese Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen zu können, ist ein Pflegegrad erforderlich.

Sollten Sie keinen Pflegegrad haben, können Sie diese Leistungen aber auch selbst zahlen.

Leistung

Erläuterung

Kleine Morgen- / Abendtoilette

  • mit oder ohne Hilfe beim Aufsuchen der Waschgelegenheit
  • Hilfe beim An- / Auskleiden
  • Hilfe bei der Körperpflege (Teilwaschen)

Große Morgen- / Abendtoilette

  • mit oder ohne Hilfe beim Aufsuchen der Waschgelegenheit
  • Hilfe beim An- / Auskleiden
  • Körperpflege – auch Duschen / Baden / Rasur

Lagern / Betten

  • Patient lagern / Patient mobilisieren

Nahrung

  • Mahlzeit zubereiten kalt / warm
  • Mahlzeit reichen / Hilfe bei der Einnahme
  • Spülen des Geschirrs
  • Gabe von Sondennahrung

Ausscheidung

  • Hilfe beim An- / Auskleiden
  • Hilfe bei der Darm-/Blasenentleerung
  • Teilwaschen

Beratungs­besuch

  • Für pflegende Angehörige, die nicht regelmäßig eine Hauskrankenpflege in Anspruch nehmen und Pflegegeld erhalten
  • je nach Pflegegrad muss in festgelegten Abständen eine Beratung durch eine zugelassene Hauskrankenpflege erfolgen
  • wir beraten Sie, geben Hilfestellung und bestätigen den Beratungsbesuch

Erstgespräch

  • Beratung zum Leistungskatalog
  • Erhebung der benötigten Leistungen
  • Pflegeplanung
  • Pflegevertrag
  • nur kostenpflichtig, wenn ein Pflegevertrag geschlossen wird

Diese Leistungen stellen nur einen Auszug aus dem Leistungskatalog der Pflegekassen dar. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wie die aktuelle Auslastung unserer Leistungsbereiche ist und ob derzeit die Möglichkeit einer Neuaufnahme von Patienten besteht, können Sie der Kapazitätsanzeige auf unserer Website entnehmen.