Unser Leistungsspektrum
Mit folgenden Leistungen können wir Sie oder Ihre Angehörigen unterstützen:
- Hauswirtschaft / Betreuungsleistungen
- Grundpflege (nach SGB XI)
- Behandlungspflege (nach SGB V)
- weitere Leistungen externer Partner
Erläuterungen zur Finanzierung der Grundpflege
Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit kann ein Antrag bei der Pflegekasse des Patienten (Anträge gibt’s bei der Krankenkasse) gestellt werden, um einen Pflegegrad zu erhalten. Das bedeutet, dass man dann monatlich einen bestimmten Geldbetrag von der Pflegeversicherung bekommt, um die entstehenden Pflegekosten weitgehend zu decken. Bitte beachten Sie, dass die Pflegeversicherung KEINE „Vollkasko-Versicherung“ ist – das bedeutet, dass es durchaus möglich sein kann, dass die Kosten für Ihre Pflege höher sind als die Leistung der Pflegeversicherung. Die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach einem Hausbesuch bei Ihnen.
Der monatliche Betrag der Pflegekasse ist abhängig vom Pflegegrad und davon ob die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt oder privat durch Angehörige etc. Die beiden Tabellen zeigen Ihnen die derzeit gültigen Leistungsbeträge. Man kann die Leistungen kombinieren – das heißt Teile der Pflege durch einen Pflegedienst erbringen lassen und den Restbetrag für pflegende Angehörige etc. in Anspruch nehmen.
Für ausführlichere Informationen können Sie sich gern an uns oder die Pflegeberater Ihrer Krankenkasse wenden.
Leistungsbeträge, welche der Pflegedienst für die Erbringung von Grundpflege in Anspruch nehmen kann
Pflegegrad | Sachleistungen | Betreuungsleistungen |
---|---|---|
1 | 0 € | 125 € |
2 | 761 € | 125 € |
3 | 1432 € | 125 € |
4 | 1778 € | 125 € |
5 | 2200 € | 125 € |
Leistungsbeträge, welche der Patient erhält, wenn er selbst für die Sicherstellung seiner Pflege sorgt
Pflegegrad | Pflegegeld für Angehörige |
---|---|
1 | 0 € |
2 | 332 € |
3 | 573 € |
4 | 765 € |
5 | 947 € |
Eine vollständige Preisliste stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten!
- Keine Bearbeitungsgebühren
- Keine Archivierungsgebühren
- Keine Dokumentationsgebühren
- Keine Kosten für das Einlösen von Rezepten
- Keine Telefon-/Portogebühren
Wir sind telefonisch jederzeit erreichbar, rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Gern kommen wir dafür zu Ihnen nach Hause oder Sie besuchen uns in der „Flora“.